Freiwillige Fischereiaufseher (FFA) 2022 - 2025

Die Freiwilligen Fischereiaufseher (FFA) werden vom Fischereiinspektorat (FI) auf Vorschlag der Pachtvereinigungen für eine Periode von 4 Jahren gewählt. Die Zahl der FFA und deren Verteilung auf die Fischereiaufsichtskreise wird durch das FI im Einvernehmen mit den Fischereiorganisationen festgesetzt.

Die FFA sind den kantonalen Fischereiaufsehern ihres Aufsichtskreises direkt unterstellt. Diese regeln den Betrieb in ihrem Aufsichtskreis; der BKFV und die Pachtvereinigungen sind nicht mehr weisungsberechtigt.  Die FFA üben eine behördliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse aus. Die Tätigkeit der FFA ist ehrenamtlich.

Die FFA erfüllen folgende Aufgaben:
- Aufsicht über die Fischerei;
- Kontrolle der Fischereiberechtigungen und der Fischfangstatistik,
- Anzeige von Übertretungen betreffend Vorschriften über die Fischerei und den Tierschutz in
  fischereilichen Belangen.

Sie können vom kantonalen Fischereiaufseher ihres Aufsichtskreises oder vom FI für spezielle Aufgaben aufgeboten werden.

Die FFA haben die Rechte und Pflichten eines Organs der Strafverfolgungsbehörde.

Aufsichtskreise und Zuständigkeiten der kantonalen Fischereiaufseher

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